Wahlpflichtfächer

Wahlpflichtgegenstände (WPG) werden von der 6. bis zur 8. Klasse im Ausmaß von insgesamt sechs Wochenstunden absolviert, wobei jeder Kurs zwei Wochenstunden pro Schuljahr umfasst.

Hierbei handelt es sich um Pflichtgegenstände mit Anwesenheitspflicht und geltender LBVO (Leistungsbeurteilungsgrundverordnung).

Es gibt zwei Arten von Wahlpflichtfächern:

  • Vertiefende Wahlpflichtgegenstände: Sie bauen auf einem Pflichtgegenstand auf und sind zweijährig bzw. einjährig.
  • Erweiternde Wahlpflichtgegenstände: Neue, zusätzliche Fächer, die drei Jahre durchgehend besucht werden.

Wer mehr als sechs Wochenstunden WPG besuchen möchte, kann diese Überbuchung in Form von Freifächern anmelden. Ein als Freifach gewählter WPG kann bei der mündlichen Matura berücksichtigt werden.

Die vertiefenden WPG können beliebig auf die drei Jahre aufgeteilt werden.

Am Schuljahresanfang werden Freifächer bzw. unverbindliche Übungen aus einem großen Angebot gewählt. Die Anmeldung zu einem Freifach (Gegenstand mit Noten) oder einer Unverbindlichen Übung (Gegenstand mit teilgenommen beurteilt) ist freiwillig, danach ist der Besuch ein Jahr lang verpflichtend. 

Aktuelle Wahlpflichtgegenstände

Jeder Pflichtgegenstand kann vertiefend als Wahlpflichtfach gewählt werden. Darüber hinaus bieten wir unter anderem an:

Erweiternd (3-jährig)
Vertiefend (1- oder 2-jährig)

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